Alarmstufen

Alarmstufe 1 / Kleinbrand
(Pkw-Brand, Rasenbrand, Mülltonnenbrand, verdächtige Rauchentwicklung)
Zur Bewältigung eines Kleinbrandes werden in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehr ausreichen. In jedem Fall ist aber immer eine Feuerwehr mit einem wasserführenden Fahrzeug und umluftunabhängigem Atemschutz einzuplanen.
bei uns: HLF20/16

Alarmstufe 2 / Mittelbrand
(Zimmerbrand, mehrere brennende KFZ, LKW-Brand, Brand auf Müllkippe, Gebäudebrand, Schienenfahrzeugbrand, kleiner Waldbrand)
Für die Bewältigung eines Mittelbrandes reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges (zwei bis drei Gruppen) aus. In dieser Alarmstufe ist auch ein Löschfahrzeug vorzusehen mit mindestens 1200 Liter Wasser vorzusehen. Umluftunabhängiger Atemschutz ist erforderlich. In jedem Fall ist mindestens 1 Satz hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen. In Orten mit hoher Bebauung (ab 3.OG) ist ggf. auch eine Drehleiter notwendig.
bei uns: HLF20/16, DLK 23-12, LF16/12, ELW1

Alarmstufe 3 / Großbrand
(Tankzugbrand, Tanklagerbrand, Brand von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, großer Waldbrand, Objekte, bei denen Löschwasserförderung über lange Schlauchstrecken erforderlich wird)
Für die Bewältigung eines Großbrandes sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe 2 sowie zusätzlich zwei weitere Löschzüge (2 TLF, 2 LF, 1 RW, ggf. DL, SW) einzuteilen.
bei uns: ELW1, LF20/16, TLF24/50, LF16/12, DLK 23-12 eventuell RW2

Alarmstufe 4 / THL-einfach
(Fahrbahnverunreinigung, Verkehrshindernis, Wasserschaden, Tierrettung, umgestürzte Bäume, lose Bauteile, Unwetterschäden, sehr kleiner Ölunfall)
Für die einfache technische Hilfeleistung reichen in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehren aus. Sofern auf deren Fahrzeug keine Zusatzbeladung THL mitgeführt wird, kann es sich empfehlen, ein weiteres Fahrzeug, möglichst Löschgruppenfahrzeug, mit Zusatzbeladung THL einzuteilen.
bei uns: LF16/12

Alarmstufe 5 / THL-mittel
(Unfall mit eingeklemmter Person, Bauunfall, kleiner Ölunfall)
Für die mittlere technische Hilfeleistung (mit Menschenrettung) reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges aus, bestehend aus Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug und Löschgruppenfahrzeug mit Zusatzbeladung THL. In jedem Fall sind jedoch zwei Sätze hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen.
bei uns: SEF, TLF 24/50, RW2, VersLKW mit Sicherungshänger

Alarmstufe 6 / THL-groß
(Massenunfall, Busunglück, Schiffsunglück, Zugunfall, Explosion, Hauseinsturz, Flugzeugabsturz)
Für diese Alarmstufe sind mindestens die Kräfte nach Alarmstufe 5 sowie zusätzlich zwei Züge (1 RW, 2 TLF, 2 LF mit Zusatzbeladung THL, ggf. DL) einzuteilen. Es sollte dabei mindestens 1 RW2 eingeplant werden.
bei uns: ELW1, HLF20/16, TLF24/50, LF16/12, RW2 und VersLKW mit Sicherungshänger

Alarmstufe 7 / Gefahrgutunfall
(Chemikalienunfall, großer Ölunfall, Tankwagenunfall, Tankwagenbrand, Gas, gesundheitsschädliche, wassergefährdende und radioaktive Stoffe)
Für diese Alarmstufe sind Kräfte mit folgendem Gerät vorzusehen: 1 TLF mit P250, Löschgruppenfahrzeug, Rüstwagen mit Zusatzbeladung Öl oder ÖSA, fahrbare Ölabscheider, Ölsperren, Sonderausrüstung für Unfälle mit radioaktiven Stoffen.
bei uns: ELW1, MZF, HLF20/16 und GW-G

Schreibe einen Kommentar