Jugendfeuerwehr

Jugendwarte

Unter der Leitung von Jugendwart Dominik Kautter und seinen Stellvertretern Fabian Imminger und Georg Kohler kümmern sich engagierte Kameradinnen und Kameraden aus dem aktiven Einsatzdienst um alle Belange unserer Jugendlichen.
Unsere Jugendwarte stehen für weitere Informationen jederzeit per Mail (jugend@fw-gz.de) oder an den Übungsabenden der Jugendfeuerwehr (siehe Termine) gerne zur Verfügung.

Informationen für Eltern

Die Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr fördert Teamgeist, technisches Verständnis und soziale Kompetenz. Gleichzeitig wird bei vielen Jugendlichen das Interesse für ein späteres Engagement im „Blaulichtbereich“ oder sozialen Sektor geweckt. Dabei soll der Spaß aber natürlich nicht zu kurz kommen.

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Kind bei uns gut aufgehoben ist, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

  • „Minderjährige können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.“ (Art. 7 Abs. 1 BayFwG)
  • Die Jugendlichen sollten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Günzburg haben.
  • Alle Aktiven der Jugendfeuerwehr sind gleichzeitig Mitglied unseres Feuerwehrvereins. Bis zur Volljährigkeit ist die Mitgliedschaft kostenlos.
  • Alle Jugendlichen sind bei ihren Tätigkeiten in und mit der Jugendfeuerwehr über den kommunalen Unfallversicherer und die Versicherungen des Feuerwehrvereins bei Unfällen abgesichert.
  • Unsere Jugendwarte sowie auch die Kommandanten haben die notwendigen technischen und gruppenpädagogischen Ausbildungen durchlaufen.
  • Alle in der Jugendarbeit eingesetzten Kameradinnen und Kameraden müssen regelmäßig ein einwandfreies, erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Die Jugendlichen werden nicht im Einsatzdienst eingesetzt. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist unter gewissen Voraussetzungen eine Mitwirkung bei Einsätzen außerhalb des Gefahrenbereichs möglich.
  • Für alle Jugendlichen gilt absolutes Rauchverbot auf dem Gelände der Feuerwache sowie bei sämtlichen Veranstaltungen der (Jugend-)Feuerwehr.
  • Die Anforderungen des Jugendschutzgesetzes im Bezug auf den Genuss alkoholischer Getränke werden strikt angewendet.

Gerne können Sie sich aber auch jederzeit an unsere Jugendwarte oder Kommandanten wenden. Wir werden versuchen, auf alle Ihre Fragen und Sorgen bestmöglich einzugehen.