Kinder- & Jugendfeuerwehr

Informationen für Eltern

Die Mitgliedschaft in einer Kinder- und Jugendfeuerwehr fördert Teamgeist, technisches Verständnis und soziale Kompetenz. Gleichzeitig wird bei vielen Kindern und Jugendlichen das Interesse für ein späteres Engagement im „Blaulichtbereich“ oder sozialen Sektor geweckt. Dabei soll der Spaß aber natürlich nicht zu kurz kommen.

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Kind bei uns gut aufgehoben ist, haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

  • „Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden. Minderjährige können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.“ (Art. 7 BayFwG)
    Somit können Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren Mitglied der Kinderfeuerwehr sein. Ab 12 Jahren können sich Jugendliche in der Jugendfeuerwehr engagieren.
  • Die Kinder und Jugendlichen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Günzburg haben.
    Da wir keine Konkurrenz zu den Kinder- und Jugendfeuerwehren in den Stadtteilfeuerwehren darstellen wollen, ist ein Wohnsitz in der Kernstadt von Günzburg wünschenswert.
  • Alle Aktiven der Kinder- und Jugendfeuerwehr sind gleichzeitig Mitglied unseres Feuerwehrvereins. Bis zur Volljährigkeit ist die Mitgliedschaft kostenlos.
  • Alle Kinder und Jugendlichen sind bei ihren Tätigkeiten in und mit der Feuerwehr über den kommunalen Unfallversicherer und die Versicherungen des Feuerwehrvereins bei Unfällen abgesichert.
  • Unser Betreuerteam, die Jugendwarte sowie auch die Kommandanten haben die notwendigen technischen und gruppenpädagogischen Ausbildungen durchlaufen.
  • Alle in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzten Kameradinnen und Kameraden müssen regelmäßig ein einwandfreies, erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Kinder und Jugendliche werden nicht im Einsatzdienst eingesetzt. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist unter gewissen Voraussetzungen eine Mitwirkung bei Einsätzen außerhalb des Gefahrenbereichs möglich.
  • Für alle Minderjährigen gilt absolutes Rauchverbot auf dem Gelände der Feuerwache sowie bei sämtlichen Veranstaltungen der (Kinder-/Jugend-)Feuerwehr.
  • Die Anforderungen des Jugendschutzgesetzes im Bezug auf den Genuss alkoholischer Getränke werden strikt angewendet.

Gerne können Sie sich aber auch jederzeit an unser Betreuerteam, Jugendwarte oder Kommandanten wenden. Wir werden versuchen, auf alle Ihre Fragen und Sorgen bestmöglich einzugehen