Besondere Wohnungsöffnung

Wir werden zu einer Wohnungsöffnung alarmiert, weil ein Rauchmelder ausgelöst hat und leichter Brandgeruch wahrnehmbar ist. Die Wohnungstür war verschlossen, der Zugang erfolgte über ein gekipptes Fenster mittels Türöffnungssatz. In der kontrollierten Wohnung konnte weder ein Brand, noch eine Personen festgestellt werden. Die angrenzenden Wohnungen wurden ebenfalls kontrolliert, die Ursache des Brandgeruchs konnte nicht geklärt werden.

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